Maßnahmen zur Corona - Covid 19 Pandemie

Liebe Mitglieder, die Bundesregierung hat mit den Ländern vereinbart, dass der Sportbetrieb auf und in allen öffentlichen und privaten Sportanlagen für den Publikumsverkehr zu schließen ist.

Die Deutsche Richterliche Vereinigung vertritt gegenüber Behörden folgende Position, um das Tierwohl sicherzustellen:

Das Tierschutzgesetz schreibt vor, dass jedes Tier seiner Art und seinen Bedürfnissen entsprechend angemessen ernährt, gepflegt und verhaltensgerecht untergebracht werden muss. Zudem darf die Möglichkeit des Tieres zu artgemäßer Bewegung nicht so eingeschrängt werden, dass dem Tier dadurch Schmerzen oder vermeidbare Leiden oder Schäden zugeführt werden.
Deshalb wird der Schulbetrieb nur mit einer Notbesetzung stattfinden, damit die Pferde täglich bewegt werden.

An folgenden Eckpunkten hat sich die Sicherstellung der Versogung der Pferde, unter den Maßnahmen zur Eindämmung des Coronavirus, zu orientieren:

  • Personen mit Krankheitssymptomen dürfen die Stall/ die Reitanlage nicht betreten.
  • Die allgemeinen Hygienemaßnahmen zum Infektionsschutz sind zu jeder Zeit einzuhalten.
  • Ausschließlich die für die Versorgung und Bewegung der Pferde notwendigen Personen haben Zutritt zum Stall / zum Pferdebetrieb.
  • Verzicht auf die gängigen Begrüßungsrituale!
  • Ein Mindestabstand von 1-2 Metern zu anderen Personen im Stall ist einzuhalten.
  • Die Anzahl von 6 Pferden pro Bewegungsfläche ist fachlich und hygienisch vertretbar.
  • Abstände zwischen den Pferden z.B. beim Auf- und Absitzen ist einzuhalten.
  • Vor Verlassen des Stalls sind die Hände gründlich zu waschen und zu desinfizieren.

Wir bitten euch ALLE eindringlich, diese Regeln einzuhalten, um euch selber und andere zu schützen. Wir danken für euer Verständnis und eure Umsicht.
Bleibt alle gesund, so dass wir hoffentlich bald wueder ein Stückchen Normalität zurück bekommen.

Der Vorstand

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